Reitbuch

Serenity Westerntraining

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Serenity Westerntraining

Allgemeine Vertragsbedingungen


Anmeldung:

Voranmeldungen sind das ganze Jahr über möglich.

Für eine Schnupperstunde wird eine Gebühr von 25€ bar vor Ort erhoben.


Zahlungshinweise:

Die Zahlung ist jeweils bis zum 3. Werktag des Monats per Überweisung fällig. Die Einrichtung eines Dauerauftrages zum 1. eines Monats wird empfohlen. Bei nicht Einhaltung des Zahlungsziels wird eine Mahngebühr von 5€ bei der ersten Mahnung, 7€ bei der 2. und 10€ bei der 3. fällig.


Sollte die Abmeldung vom Kurs kurzfristig (bis 10 Tage vor Beginn) erfolgen wird eine Unkostenpauschale von 50€ berechnet.


Kontoinhaber: Katja Rohrbach-Steinhaus

IBAN DE19 3507 0024 0083 2287 00

Deutsche Bank 24

(Bitte Namen des/der Kinder und Kurs im Verwendungszweck angeben.)


Kursgebühren:

Die Kursgebühren errechnen sich aus der Anzahl der Unterrichtseinheiten im entsprechenden Zeitraum (3 Monate/6 Monate) und werden, unabhängig von der Anzahl der Einheiten im einzelnen Monat, gleichmäßig auf die Monate verteilt. Feiertage, Schulferien in NRW, etc. sind dabei schon berücksichtigt.


Die Kursgebühren sind monatlich zu erbringen und richten ich nach der aktuellen Preisliste.


Kündigung/Vertragsende/Laufzeit:

Die Kündigungsfrist für den Mini und Maxi Club beträgt 4 Wochen, jeweils zum 31.10./31.01./30.04/31.7.

Dies entspricht einer Laufzeit von drei Monaten. Falls keine schriftliche Kündigung erfolgt,wird der Kurs automatisch um weitere drei Monate verlängert.

Für die Hippolini Kurse 1 bis 3b beträgt die Kündigungsfrist jeweils 4 Wochen zum 31.01. und 31.07. Die Laufzeit orientiert sich an den Schulhalbjahren. Falls keine schriftliche Kündigung erfolgt, wird der Kurs um ein weiteres Schulhalbjahr verlängert. Eine Ausnahme stellt der Kurs 3b dar, da anschließend kein Kurs weiterer folgt. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in der Reitschule.

In der Reitschule besteht keine feste Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, der Vertrag endet dann zum Ende des nachfolgenden Monats.


Haftungsausschluss:

Bitte denken Sie daran Ihre Kinder auf dem Hofgelände nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Nur während der Kurszeit steht ihr Kind unter der Aufsicht der Lehrkraft. Reiten erfolgt auf eigene Gefahr! Es wird jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlicher oder grober Vertragsverletzung beruhen. Pferde sind Lebewesen, die sich nicht immer vorhersehbar verhalten. Eine private Unfallversicherung mit dem Zusatz „Reiten“ wird empfohlen. Für etwaige Verschmutzungen an Kleidung kann keine Haftung übernommen werden.


Verhalten:

Da es sich bei Pferden um Fluchttiere handelt, können sich diese schneller erschrecken oder unruhiges Verhalten aufweisen. Um dies zu verhindern, sollten wir den Pferdestall nicht als Spielplatz verwenden. Unruhiges Verhalten, Schreien, Toben, Rennen oder ähnliches wird nicht toleriert.

Dies gilt für alle Personen, die das Gelände betreten. Eingeschlossen sind hier vor allem Freund/innen und Geschwisterkinder, welche das Bringen oder Abholen begleiten. Zudem dürfen Begleitende die Stallung, den Reitplatz und ähnliche Räume nicht unaufgefordert betreten. Beim Betreten ist auf die Helmpflicht zu achten (Fahrradhelme sind nicht gestattet).

Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen und haben einen Mindestabstand von 5m zu den Pferden einzuhalten. Ein Betreten der Stallanlagen, des Stübchens oder der Außenanlage (Reitplatz, Paddock, Weide, Longierzirkel) ist nicht gestattet. Autos und Fahrräder fahren in Schrittgeschwindigkeit und sehen davon ab die Hupe oder die Klingel zu verwenden. Pferde werden von unsachgemäßen Futter sehr krank. Von daher dürfen die Pferde nicht gefüttert werden. Des Weiteren bitten wir Sie die Ruhezeiten unserer Pferde zu achten und sich nicht vor, nach oder während der Kurszeiten an den Wiesen oder Paddocks aufzuhalten. Jeder verdient eine ruhige Pause, unabhängig von der Anzahl der Beine.

Diese Verhaltensregeln sind uns sehr wichtig für die Sicherheit unserer Pferde und die Ihrer Kinder.


Umgang:

Wir bitten Sie Ihr Kind weder zu früh noch zu spät zu unseren Kurzeiten zu bringen bzw. abzuholen, da wir vorab noch Vorbereitung treffen müssen und Ihrem Kind sowie den Kindern der vorherigen oder nachfolgenden Gruppen immer mit unserer vollen Aufmerksamkeit begegnen wollen. Eine Aufsicht Ihrer Kinder von unserer Seite aus besteht nur zu den entsprechenden Kurszeiten Ihres Kindes. Um auch die bestmögliche Aufmerksamkeit Ihrer Kinder gegenüber uns und auch unseren Ponys zu bekommen, ist die Reitzeit eine elternfreie Zeit für Ihre Kinder. Begleitpersonen sind auf dem Reitplatz, der Stallung und bei Theorieunterricht im Stübchen nicht gestattet (Ausnahme Mini Club). Sie können sich außerhalb der Sichtweite Ihres Kindes auf dem Gelände zu Kurszeiten aufhalten.


Ausschluss:

Wir behalten uns vor Teilnehmer in besonderen Situationen von Kursen auszuschließen, um die Sicherheit und den Lernerfolg Ihres Kindes, ggf. anderer Kinder und unserer Ponys zu gewährleisten. Daher bitten wir Sie zu Kurszeiten immer für das Wohl Ihres Kindes erreichbar zu sein.

Was kann zu einem Ausschluss führen?

Bei einem Ausschluss eines/r Teilnehmers/in, bei welchem/r das Verschulden auf der Seite des Teilnehmenden liegt, ist die Kursgebühr in voller Höhe zu erbringen. Der Ausschluss kann eine einzelne Einheit oder den gesamten Kurs betreffen.


Ausrüstung:

Das Tragen einer/s passenden Reitkappe/-helms und festes Schuhwerk (mindestens über den Knöchel reichend) ist in allen Stunden verpflichtend! Ohne diese Ausrüstung ist eine Teilnahme aus Gründen des Unfallschutzes nicht möglich! Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt. Eine begrenzte Anzahl an Reitkappen steht im Notfall zur Verfügung, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Die Teilnahme mit einem Fahrradhelm ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Im Hippolini 3 / Reitschule sind Reitstiefel oder Reitstiefeletten mit Chaps (keine Schuhe mit Schnürsenkeln oder Klettverschluß!) Pflicht. Es wird das Tragen einer Reithose empfohlen, eine gut sitzende Jeans ist auch möglich (keine luftigen, flattrigen Stoffhosen oder Leggings!).

Lange Haare müssen zu einem Zopf gebunden werden, das Tragen von hängenden Ohrringen (Stecker ausgeschlossen), Ketten, Armbändern etc. ist nicht gestattet.

Der Unterricht findet unter freiem Himmel stattfinden, bitte bedenken sie dies bei der Wahl der Kleidung (Jacken müssen auf Hüfthöhe enden, damit die Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt wird.) und evtl Sonnenschutz, Mückenschutz, etc.


Unterrichtsverlauf:

Die Kurse finden einmal wöchentlich statt, außer an Feiertagen, Brückentagen und in den gesetzlichen Schulferien in NRW. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen, nach Rücksprache, Gruppen neu aufzuteilen, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, oder es pädagogisch sinnvoll ist.


Zu Beginn jeder Einheit oder dem Beginn eines neuen Kurses, bitten wir Ihre Kinder sich mit oder ohne Begleitung vor dem Stübchen zu sammeln. Dabei ist darauf zu achten, dass Ihre Kinder in korrekter Kleidung erscheinen und ggf. (abhängig von der Wetterlage) ein zuckerfreies Getränk mitbringen. Geeignet ist hier beispielsweise Wasser oder bei kälteren Temperaturen ein Tee.


Der Unterricht kann in Abhängigkeit der Wetterlage oder des Reitplatzes auch in Theorieform stattfinden.

Hier wird Wissen rund um Ponys/Pferde vermittelt, dies findet teilweise am Pferd und/oder im Stübchen statt. Trotzdem sind festes Schuhwerk, entsprechende Kleidung und ein Reithelm Pflicht.

In Ausnahmefällen kann der Unterricht in Form eines Ausrittes stattfinden (ein Anspruch besteht nicht).


Bei Ausfall der Stunde durch die Lehrkraft wird die Stunde soweit wie möglich nachgeholt, falls nicht möglich wird der Ausfall gutgeschrieben.

Es kann aufgrund von Corona Schutzverordnungen zu Änderungen im Ablauf kommen. Dies kann Gruppengröße, Tag, Uhrzeit, etc. betreffen.


Nicht in Anspruch genommene Leistungen (Ausfall von Seiten der Kunden) können nicht rückvergütet werden. Bei längerem Ausfall mit ärztlichem Attest werden die versäumten Stunden gutgeschrieben (keine Auszahlung). Eine Ausnahme ist der Mini Club, indem ein Übertragen auf andere Kinder möglich ist.

Bei amtlicher Unwetterwarnung entfällt der Unterricht ersatzlos. (z.B. DWD, NINA WarnApp) Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf eine Teilrückerstattung der Kursgebühren, noch auf Nachholstunden oder ähnliches (höhere Gewalt).



Sonstiges:


Filmen und fotografieren ist vor, während und nach der Unterrichtszeiten nicht gestattet. Ausgenommen Lehrkräfte! Sie möchten ein Bild von ihrem Kind? Sprechen sie uns an!





Ich habe die allgemeinen Vertragsbedingungen und Zahlungshinweise zu Kenntnis genommen.